England – oder die älteste konstitutionelle Monarchie
England ist Teil des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland (United Kingdom, UK) und bildet dieses zusammen mit Schottland, Wales und Nordirland. Dieses Konglomerat an Landesteilen verfügt über eine übergeordnete Regierung sowie, ausgenommen die Englands, über einzelne Landesregierungen. Das gesamte Vereinigte Königreich hat 60,2 Mio Einwohner und ist Mitgründer der NATO und der UN.
England ist das einzige Europäische Land ohne niedergeschriebene Verfassung.
Es wird von der Regierung des gesamten Königreiches regiert. Dadurch ist England eher als Teil der UK zu sehen, als als eigenständiger Staat. Der englische Boden ist seit dem Mittelalter in 39 Grafschaften (engl. counties) und Fürstenstädte (engl. Borough) eingeteilt. Aktuell wird debattiert, diese Aufteilung einfacher und effektiver zu gestalten.
Die englische Regierungsform ist seit dem 17. Jahrhundert eine konstitutionelle Monarchie, das Staatsoberhaupt ist die britische Königin Elisabeth II. In dieser Form der Monarchie muss sich die Königin teilweise nach einer Verfassung (engl. constitution), in diesem Fall die des gesamte UK, richten und teilt sich mit dem Parlament (Houses of Parliament) die Regierungsaufgaben. So entstanden im letzten Jahrhundert die meisten konstitutionellen Monarchien durch die Einschränkung der königlichen Rechte und zur Modernisierung des Staatssystems ohne die monarchische Tradition komplett aufzulösen. Praktisch ernennt die Königin den Premierminister des Parlaments, welcher diesem vorsteht und das Vertrauen der Mitglieder genießen muss. Der englische Monarch ist neutral, gehört keiner Partei an und steht als Symbol für England in der Außenpolitik, für die Demokratie und die Einheit im Staat. Die Königin hat außerdem ein Einspruchsrecht bei politischen Entscheidungen und kann bei Krisen zwischen den Parteien schlichten. Diese Rolle wird Regulativgewalt genannt (lat. regulare= regeln, begradigen, ordnen).
Sitz der Regierung sowie der Königin ist London. Die Houses of Parliament sind im Westminster Palace am Parliament Square untergebracht. Sie gehören mit der Westminster Abbey, in der alle königlichen Festtage wie Hochzeiten und Beerdigungen stattfinden, zum Weltkulturerbe der UNESCO. Das englische Parlament besteht aus dem House of Commons (Unterhaus), dem 646 gewählte Mitglieder aus den Wahlbezirken angehören, und dem House of Lords (Oberhaus), welches sich aus Kirchenvertretern und den englischen Lords, den Adligen, zusammensetzt. Das Unterhaus verfügt über die Gesetzgebung und den Staatshaushalt während das Oberhaus eine rechtssprechende Instanz, ähnlich dem deutschen Verfassungsgericht, darstellt.